Beitrittserklärung Aufnahmeantrag
Beitragsordnung
- Diese Beitragsordnung wird aufgrund der Regelungen in §5 der Satzung des Verkehrsverein Wolfstein e.V. erstellt.
- Der Verkehrsverein Wolfstein e.V. ist zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben darauf angewiesen, dass seine Mitglieder ihre Beiträge vollständig und pünktlich entrichten. Vor diesem Hintergrund hat die Mitgliederversammlung des Verkehrsverein Wolfstein e.V. diese Beitragsordnung beschlossen.
- Die Beitragsordnung kann von den Mitgliedern jederzeit auf der Internetseite des Verkehrsverein Wolfstein e.V. eingesehen werden, oder auch schriftlich beim Vorstand angefordert werden. Mitglieder, die nach Inkrafttreten der Beitragsordnung dem Verein beitreten, wird die Beitragsordnung mit der Beitrittserklärung bekannt gegeben und ausgehändigt.
- Die Höhe des Jahresbeitrages wird von der Mitgliederversammlung durch Beschluss bestimmt. Die Beitragssätze gelten dann, für zukünftig neue Mitglieder jeweils direkt ab Beschluss, für Bestandsmitglieder jeweils ab dem 01.01. des Folgejahres.
- Der Jahresbeitrag wird jeweils jährlich im Januar im Voraus erhoben.
- Bei Eintritt neuer Mitglieder im ersten Halbjahr eines Geschäftsjahres wird jeweils der volle Jahresbeitrag, bei Eintritt im zweiten Halbjahr der halbe Jahresbeitrag berechnet.
- Mitglieder die dem Verein kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, erhalten eine Rechnung, die unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt, bezahlt werden muss. Bei verspäteter Beitragszahlung werden pro Mahnung 5,00 Euro Mahngebühren berechnet.
- Mitglieder die dem Verein ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, sind dafür verantwortlich, dass das angegebene Konto bei Einzug der Beiträge die entsprechende Deckung aufweist. Kommt es zu Rückbelastungen, werden die hierbei entstehenden Kosten dem Mitglied in Rechnung gestellt.
- Die Mitglieder haben dem Verein Anschriften- und Kontoänderungen umgehend schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung ist an den Vorstand zu richten. Sollten dem Verein durch verspätet oder nicht mitgeteilte Änderungen Kosten entstehen, werden diese dem Mitglied in Rechnung gestellt.
- Folgende Mitgliedsbeiträge sind zur Zeit gültig:
für Jugendmitglied (ab 16 Jahre) | 6 Euro Jahresbeitrag |
für Privatpersonen / Förderer | 12 Euro Jahresbeitrag |
für Vereine / gemeinnützige Institutionen | 18 Euro Jahresbeitrag |
für Gewerbetreibende und Freiberufler | 50 Euro Jahresbeitrag |
für Gemeinde und Verbandsgemeinde | 12 Euro Jahresbeitrag |
Mit Erreichen des 18. Lebensjahres wird ein Jugendmitglied automatisch zum Vollmitglied (Privatpersonen / Förderer) und der Mitgliedsbeitrag dementsprechend angepasst.
Die Beitragsordnung wurde beschlossen durch die Mitgliederversammlung vom 06.03.2023.
Der Vorstand